
Tränensäcke und Schatten unter den Augen lassen uns müde und älter wirken — selbst nach gutem Schlaf. Die Unterlidstraffung korrigiert genau das und schenkt einen frischen Blick.
Medizinisch geprüft · Dr. (univ.Te.) Nusret Fetai · Facharzt für Dermatologie · 2026
„Tränensäcke verschwinden mit Cremes."
Cremes pflegen die Haut, entfernen aber kein vorgetretenes Fett. Echte Tränensäcke brauchen die Korrektur.
„Das hilft nur bei Augenringen."
Schatten durch vorgetretenes Fett bessern sich deutlich; pigmentbedingte Augenringe behandelt man ergänzend anders.
„Da bleibt eine sichtbare Narbe."
Der Schnitt liegt direkt unter der Wimpernreihe oder an der Lidinnenseite und ist kaum sichtbar.
Dann ist die chirurgische Korrektur die nachhaltige Lösung.
Oft genügt eine Unterspritzung mit Hyaluron — ganz ohne OP.
Eine Korrektur schenkt einen frischeren, ausgeruhten Blick.
Mit den Jahren erschlafft die Haut, und Fettgewebe kann vortreten — es entstehen Tränensäcke.
Über einen feinen Schnitt werden überschüssiges Gewebe und Haut korrigiert; der Schnitt bleibt verborgen.
Schwellungen klingen meist in 1–2 Wochen ab; gesellschaftsfähig nach etwa einer Woche.
Die Kosten hängen vom Umfang ab. Den verbindlichen Preis erhalten Sie im Beratungsgespräch.
Ästhetische Selbstzahlerleistung. Preise sind Orientierungswerte und ersetzen keine individuelle Beratung.
Eine eingesunkene Tränenrinne lässt sich oft mit Hyaluron auffüllen; echte Tränensäcke mit Hautüberschuss brauchen die OP.
Der Schnitt liegt unter der Wimpernreihe oder an der Lidinnenseite und ist kaum sichtbar.
Schwellungen klingen in 1–2 Wochen ab.
Schatten durch Fett bessern sich; pigmentbedingte Ringe behandelt man ergänzend.
Ja, in der Regel unter örtlicher Betäubung.
„Ausgeruht wirken, auch wenn die Nacht kurz war — das schenkt ein frischer Blick.“
— Dr. (univ.Te.) Nusret Fetai
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Hinweis gem. §3 HWG: Alle Angaben zu Behandlungen und Ergebnissen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Individuelle Behandlungsergebnisse können variieren. Patientenaufklärung gem. §630e BGB erfolgt im persönlichen Gespräch.