Welche 10 Fragen sollte ich im Beratungsgespräch stellen?
Direkte Antwort
Die wichtigsten Fragen betreffen Qualifikation, Routine und Verantwortung: Welche Facharztbezeichnung führen Sie und wo kann ich das prüfen? Wie oft machen Sie genau diesen Eingriff? Operieren Sie mich persönlich? Welche Risiken treffen mich konkret? Was ist im Preis enthalten? Wer trägt die Kosten einer Nachkorrektur? Und: Wann würden Sie mir abraten? Nehmen Sie die Fragen schriftlich mit.
Der Beitrag listet zehn konkrete Fragen für das Beratungsgespräch vor einer ästhetischen Operation, jeweils mit Begründung und den Merkmalen einer guten Antwort. Behandelt werden außerdem die gesetzliche Aufklärung nach § 630e BGB, die eine rechtzeitige mündliche Aufklärung durch den behandelnden Arzt mit angemessener Bedenkzeit vorschreibt, das Recht auf eine Zweitmeinung, übliche und unübliche Anzahlungsregelungen, die Prüfpunkte im Behandlungsvertrag sowie Möglichkeiten und Grenzen einer Videoberatung. Fachliche Einordnung: Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie, Body Art Surgery Institute, Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf, Selbstzahlerleistung.
- 10 Fragen die im Gespräch den Unterschied machen
- § 630e BGB Aufklärung mündlich, durch den Behandelnden, rechtzeitig vor dem Eingriff
- Bedenkzeit bei planbaren Eingriffen in der Regel mindestens 24 Stunden, oft mehrere Tage
- Zweitmeinung jederzeit möglich, ohne Begründung
- schriftlich Kostenvoranschlag und Nachkorrekturregelung gehören auf Papier
- persönlich der Operateur führt das Aufklärungsgespräch selbst
Diese Seite wird am 15. jedes Monats medizinisch geprüft. Letzte Prüfung: 15. Juli 2026. Nächste Prüfung: 15. August 2026.
Ein Beratungsgespräch ist kein Verkaufstermin, sondern Ihre Entscheidungsgrundlage. Wer mit vorbereiteten Fragen hineingeht, erhält vergleichbare Antworten und erkennt schneller, ob Qualifikation, Verfahren und Erwartungen zusammenpassen. Die folgenden zehn Fragen decken die Punkte ab, die in Beschwerdefällen am häufigsten fehlen.
- Vorbereiten: Fragen ausdrucken oder ins Handy schreiben und im Termin abarbeiten
- Mitschreiben: Antworten notieren — beim zweiten Angebot lassen sich so echte Unterschiede erkennen
- Begleitung: Eine zweite Person hört anders zu und erinnert sich an andere Details
- Nicht unterschreiben: Kostenvoranschlag mitnehmen, in Ruhe lesen, danach entscheiden
Warum ist das Beratungsgespräch wichtiger als der Preis?
Weil im Beratungsgespräch die Entscheidungen fallen, die das Ergebnis bestimmen: Indikation, Verfahren, Umfang und Erwartungshaltung. Der Preis ist eine Folge dieser Entscheidungen, nicht ihre Grundlage. Wer zuerst den Preis vergleicht, vergleicht Zahlen, die unterschiedliche Leistungen abbilden.
Das Gespräch ist außerdem der einzige Zeitpunkt, an dem Sie den Menschen beurteilen können, der Sie operiert. Sie erfahren, ob er Ihre Anatomie tatsächlich untersucht, ob er Grenzen benennt und ob er Ihnen auch dann etwas sagt, wenn es dem Verkauf im Weg steht. Das lässt sich weder aus einer Website noch aus Bewertungen ablesen.
Rechtlich ist das Gespräch mehr als Service. Nach § 630e BGB muss der Behandelnde mündlich, in verständlicher Sprache und so rechtzeitig aufklären, dass Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können. Bei rein ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Indikation stellt die Rechtsprechung an diese Aufklärung besonders strenge Anforderungen — gerade weil kein Krankheitsdruck besteht.
Nehmen Sie eine Begleitperson mit, wenn Sie können. Nach vierzig Minuten Gespräch erinnern sich zwei Menschen an unterschiedliche Dinge, und die Nachbesprechung auf dem Heimweg ist oft aufschlussreicher als das Gespräch selbst.
Welche 10 Fragen sollte ich im Beratungsgespräch stellen?
Die folgenden zehn Fragen sind bewusst so formuliert, dass sie sich nicht mit einem Ja beantworten lassen. Zu jeder Frage steht, warum sie zählt und woran Sie eine belastbare Antwort erkennen.
Die zehn Fragen, Frage für Frage
Die zehnte Frage ist die wichtigste. Wenn ich auf „Wann würden Sie mir abraten?" keine ehrliche Antwort geben kann, habe ich in dem Gespräch nichts beurteilt, sondern nur zugestimmt.— Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie & Ästhetische Chirurgie
Ist das Beratungsgespräch bei ästhetischen Eingriffen kostenlos?
Das ist unterschiedlich geregelt und beides ist zulässig. Manche Praxen bieten ein kostenfreies Erstgespräch an, andere berechnen die ärztliche Beratung und Untersuchung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), teils mit Anrechnung auf den Eingriff. Entscheidend ist nicht der Preis, sondern was in der Zeit passiert.
Ein kostenfreies Gespräch ist kein Warnsignal, ein berechnetes kein Qualitätsbeweis. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach, ob Kosten entstehen, wie hoch sie sind, ob sie angerechnet werden und wer das Gespräch führt. Die letzte Frage ist die wichtigste: Ein kostenloses Gespräch mit Vertriebspersonal ist teurer als ein berechnetes mit dem Operateur.
- Fällt eine Gebühr an, und wird sie bei einem Eingriff angerechnet?
- Wie lange ist der Termin angesetzt?
- Findet eine körperliche Untersuchung statt?
- Führt der Operateur das Gespräch selbst?
- Bekomme ich einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit nach Hause?
Was wird im Aufklärungsgespräch besprochen?
Das Aufklärungsgespräch muss Ihnen ein vollständiges Bild des Eingriffs geben — nicht nur des Ziels. Nach § 630e BGB gehören dazu Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Bei ästhetischen Eingriffen kommt hinzu, dass auch seltene Risiken zu nennen sind, weil dem Eingriff kein Krankheitswert gegenübersteht.
Sie unterschreiben am Ende in der Regel einen Aufklärungsbogen. Dieser dokumentiert das Gespräch, ersetzt es aber nicht: Ein unterschriebener Bogen ohne mündliche Aufklärung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Sie haben Anspruch auf eine Abschrift der Unterlagen, die Sie unterzeichnet haben.
Wie lange muss zwischen Aufklärung und Operation liegen?
Das Gesetz nennt keine feste Stundenzahl, sondern verlangt in § 630e Abs. 2 BGB eine Aufklärung „so rechtzeitig, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann". Die Rechtsprechung leitet daraus bei planbaren Eingriffen regelmäßig ab, dass zwischen Aufklärung und Eingriff mindestens ein Tag liegen sollte; bei rein ästhetischen Eingriffen werden eher mehrere Tage erwartet.
Praktisch bedeutet das: Aufklärung und Operation am selben Tag sind bei einem geplanten ästhetischen Eingriff ein deutliches Warnsignal. Seriöse Praxen planen das Gespräch bewusst mit Abstand — nicht aus Formalismus, sondern weil eine Entscheidung, die eine Nacht überstanden hat, belastbarer ist.
Die Bedenkzeit gehört Ihnen, nicht der Praxis. Sie dürfen den Termin verschieben, absagen oder Ihre Einwilligung bis unmittelbar vor dem Eingriff widerrufen — ohne Begründung. Ein Arzt, der auf eine Verschiebung mit Druck reagiert, hat Ihnen damit eine wichtige Information gegeben.
Sollte ich eine Zweitmeinung einholen?
Bei einem planbaren Eingriff mit relevanten Kosten und dauerhaftem Ergebnis ist eine Zweitmeinung fast immer sinnvoll. Sie kostet wenig Zeit und liefert entweder Bestätigung oder einen neuen Blick auf das Verfahren. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren besteht bei rein ästhetischen Eingriffen zwar nicht — das Recht, einen zweiten Arzt aufzusuchen, hat aber jede Patientin und jeder Patient.
- Nehmen Sie den Kostenvoranschlag und Ihre Notizen aus dem ersten Gespräch mit.
- Nennen Sie das vorgeschlagene Verfahren erst am Ende, damit die Einschätzung unbeeinflusst bleibt.
- Fragen Sie im zweiten Termin dieselben zehn Fragen — nur so werden die Antworten vergleichbar.
- Achten Sie darauf, ob unabhängig voneinander dieselbe Indikation gestellt wird.
- Wenn zwei Ärzte deutlich unterschiedliche Verfahren vorschlagen, fragen Sie beide nach der Begründung für die Abweichung.
Wie Sie beide Angebote strukturiert nebeneinanderlegen, ist unter seriösen Schönheitschirurgen erkennen beschrieben. Häufige Fragen zu Ablauf und Vorbereitung finden Sie außerdem in unseren allgemeinen FAQ.
Ein zweiter Termin kostet Sie einen Vormittag — eine Entscheidung, die Sie in zwei Jahren noch tragen, ist das wert.
Termin bei Dr. Fetai vereinbarenOder direkt per WhatsApp: +49 152 5927 4323
Ist eine Anzahlung üblich, und worauf muss ich im Vertrag achten?
Eine Anzahlung nach Untersuchung und Aufklärung ist bei ästhetischen Eingriffen üblich, weil OP-Kapazität und Personal fest gebucht werden. Unüblich und kritisch ist eine Anzahlung, bevor Sie untersucht wurden oder bevor überhaupt feststeht, welcher Eingriff geplant ist. Zahlen Sie nie in bar ohne Quittung und nie ohne schriftliche Stornoregelung.
Schriftform
Behandlungsvertrag und Kostenvoranschlag gehören auf Papier, mit Datum, Namen des Operateurs und Beschreibung des Eingriffs.
Storno
Welche Frist gilt, welcher Anteil wird einbehalten, was passiert bei Verschiebung aus medizinischem Grund?
Widerruf
Die Einwilligung in den Eingriff können Sie jederzeit formlos widerrufen. Vom Vertrag zurückzutreten ist davon getrennt zu betrachten.
Nachkorrektur
Zeitfenster, Kostenaufteilung und Zuständigkeit müssen im Vertrag stehen, nicht nur im Gespräch.
Ein Hinweis zum Widerrufsrecht: Das 14-tägige Widerrufsrecht für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge greift bei einem Vertrag, den Sie in der Praxis unterschreiben, in der Regel nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, sondern auf eine klare Stornoregelung im Vertrag. Was gilt, wenn Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind, steht unter wenn das Ergebnis nicht gefällt.
Reicht eine Beratung per Video aus?
Für ein Vorgespräch ja, als alleinige Grundlage für eine Operation nein. Per Video lassen sich Verfahren erklären, Fragen klären und die Kostenstruktur besprechen. Was sich nicht ersetzen lässt, ist die körperliche Untersuchung: Gewebequalität, Hautelastizität, Narben, Asymmetrien und der Tastbefund bestimmen die Planung wesentlich.
Sinnvoll ist deshalb ein zweistufiges Vorgehen: Videotermin zur Orientierung und für die Frage, ob sich eine Anreise überhaupt lohnt, danach ein persönlicher Termin mit Untersuchung und Aufklärung vor dem Eingriff. Für Patientinnen und Patienten aus dem weiteren Umkreis spart das eine Fahrt, ohne die Aufklärung zu verkürzen.
Achten Sie darauf, dass für die Videosprechstunde ein datenschutzkonformer Dienst genutzt wird und nicht ein privater Messenger. Wenn Sie vorab Fotos senden sollen, fragen Sie, wie diese gespeichert und wann sie gelöscht werden. Eine Preisübersicht vorab finden Sie unter Preise.
Wie bereite ich mich auf das Beratungsgespräch vor?
Bringen Sie drei Dinge mit: Ihre Fragen, Ihre Krankengeschichte und eine realistische Vorstellung davon, was Sie stört. Je konkreter Sie das Problem beschreiben können, desto konkreter fällt die Beratung aus — „ich möchte insgesamt besser aussehen" lässt sich nicht planen, „mich stört die Kontur an den Flanken beim Sitzen" schon.
- Liste aller Medikamente, auch Nahrungsergänzung, Gerinnungshemmer und Abnehmspritzen
- Vorerkrankungen, Allergien, frühere Operationen und Narkosezwischenfälle
- Frühere ästhetische Behandlungen mit Datum und Produktnamen, soweit bekannt
- Die zehn Fragen aus diesem Beitrag, ausgedruckt oder im Handy
- Stift und Papier für Notizen, gern eine Begleitperson
- Ihre Terminplanung: Wann hätten Sie realistisch Ausfallzeit?
Bringen Sie keine Bilder anderer Personen als Zielvorgabe mit. Sie zeigen eine fremde Anatomie unter fremdem Licht und führen regelmäßig zu Erwartungen, die kein Eingriff einlösen kann. Fotos Ihres eigenen Körpers aus früheren Jahren sind dagegen häufig hilfreich.
EINORDNUNG
Diese Fragen sind bewusst so geschrieben, dass Sie damit jede Praxis prüfen können, auch unsere. Im Body Art Surgery Institute führt Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie, das Beratungs- und Aufklärungsgespräch selbst und operiert auch selbst. Behandelt werden ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fragen sollte ich beim Beratungsgespräch stellen?+
Mindestens diese: Welche Facharztbezeichnung führen Sie und wo prüfe ich das? Wie oft machen Sie genau diesen Eingriff? Operieren Sie mich persönlich? Warum dieses Verfahren und nicht die Alternative? Welche Risiken treffen mich konkret? Was kostet extra? Wer zahlt eine Nachkorrektur? Wie erreiche ich Sie am Wochenende? Was ist bei mir realistisch? Wann würden Sie abraten?
Ist ein Beratungsgespräch für eine Schönheits-OP kostenlos?+
Das ist von Praxis zu Praxis verschieden. Beides ist zulässig: kostenfreies Erstgespräch oder Abrechnung der ärztlichen Beratung nach GOÄ, teils mit Anrechnung auf den Eingriff. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach Kosten, Dauer und vor allem danach, ob der Operateur das Gespräch selbst führt.
Wie lange muss zwischen Aufklärung und OP liegen?+
§ 630e BGB verlangt eine Aufklärung so rechtzeitig, dass Sie wohlüberlegt entscheiden können. Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht; bei planbaren Eingriffen wird regelmäßig mindestens ein Tag erwartet, bei rein ästhetischen Eingriffen eher mehrere Tage. Aufklärung und Operation am selben Tag sind ein Warnsignal.
Was wird im Aufklärungsgespräch besprochen?+
Befund, geplantes Verfahren mit Umfang und Anästhesie, Alternativen einschließlich der Option nichts zu tun, allgemeine und individuelle Risiken, Heilungs- und Ausfallzeit, Nachsorge, Zeitpunkt des Endergebnisses sowie Kosten und Nachkorrekturregelung. Ein unterschriebener Bogen ohne mündliches Gespräch genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Darf ich eine Zweitmeinung einholen?+
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Nehmen Sie Kostenvoranschlag und Notizen mit und stellen Sie im zweiten Termin dieselben Fragen, damit die Antworten vergleichbar werden. Nennen Sie das zuerst vorgeschlagene Verfahren möglichst erst am Ende, damit die Einschätzung unbeeinflusst bleibt.
Ist eine Anzahlung vor einer ästhetischen OP üblich?+
Nach Untersuchung und Aufklärung ja, weil OP-Kapazität verbindlich gebucht wird. Vor der Untersuchung nein. Verlangen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Höhe, Stornofrist und Regelung für den Fall einer medizinisch begründeten Verschiebung, und zahlen Sie nicht bar ohne Quittung.
Kann ich einen Vertrag für eine Schönheits-OP widerrufen?+
Ihre Einwilligung in den Eingriff können Sie jederzeit formlos widerrufen, auch kurz vor der Operation. Der Rücktritt vom Behandlungsvertrag ist davon zu trennen: Das 14-tägige Fernabsatz-Widerrufsrecht greift bei einem in der Praxis unterschriebenen Vertrag in der Regel nicht. Entscheidend ist deshalb die vereinbarte Stornoregelung.
Worauf muss ich im Behandlungsvertrag achten?+
Auf Schriftform mit Datum und Namen des Operateurs, eine genaue Beschreibung des Eingriffs, den aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag, die Stornoregelung, die Zuständigkeit und Kostenverteilung bei einer Nachkorrektur sowie darauf, dass keine Erfolgsgarantien enthalten sind — solche Zusagen wären ohnehin unzulässig.
Reicht eine Online-Beratung per Video?+
Als Vorgespräch ja, als alleinige Grundlage für eine Operation nicht. Gewebequalität, Hautelastizität, Narben und Tastbefund lassen sich per Video nicht beurteilen. Sinnvoll ist ein Videotermin zur Orientierung und ein persönlicher Untersuchungs- und Aufklärungstermin vor dem Eingriff.
Soll ich Bilder mitbringen, wie ich aussehen möchte?+
Bilder anderer Personen besser nicht. Sie zeigen eine fremde Anatomie, oft bearbeitet oder gefiltert, und erzeugen Erwartungen, die kein Eingriff einlösen kann. Hilfreich sind dagegen Fotos Ihres eigenen Körpers aus früheren Jahren sowie eine konkrete Beschreibung dessen, was Sie im Alltag stört.
Wer muss mich aufklären — der Operateur oder eine Assistenz?+
Die Aufklärung muss nach § 630e BGB durch den Behandelnden oder eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Befähigung verfügt. Nichtärztliches Vertriebspersonal darf nicht aufklären. Bestehen Sie darauf, vor dem Eingriff persönlich mit dem Operateur gesprochen zu haben.
Was mache ich, wenn ich mich im Gespräch unter Druck gesetzt fühle?+
Beenden Sie den Termin, ohne etwas zu unterschreiben, und nehmen Sie den Kostenvoranschlag mit. Zeitlich befristete Rabatte, „heute noch ein Termin frei" oder das Drängen auf eine sofortige Anzahlung sind Verkaufsinstrumente und gehören nicht in eine medizinische Entscheidung. Eine Nacht Abstand kostet Sie nichts.
Darf ich das Beratungsgespräch aufzeichnen?+
Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Arztes — heimliche Tonaufnahmen sind rechtlich unzulässig. Fragen Sie offen; viele Praxen stimmen zu. Alternativ schreiben Sie mit oder bringen eine Begleitperson mit, die notiert. Sie haben zudem Anspruch auf Abschriften der Unterlagen, die Sie unterschrieben haben.
Wie viele Beratungstermine sind sinnvoll?+
Bei einem operativen Eingriff in der Regel zwei bis drei: ein ausführliches Erstgespräch, gern eine Zweitmeinung in einer anderen Praxis und ein abschließender Termin zur Aufklärung und Planung. Bei nichtoperativen Behandlungen genügt meist ein Termin, sofern er Untersuchung und Aufklärung enthält.
Wer berät in Düsseldorf zu ästhetischen Eingriffen?+
Beratung und Aufklärung führt Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie, persönlich durch — im Body Art Surgery Institute, Immermannstraße 10, Etage 2, 40210 Düsseldorf, fünf Minuten vom Hauptbahnhof. Termine unter 0211 158 76080, per WhatsApp unter +49 152 5927 4323 oder online. Ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.
Verwandte Ratgeber
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation? Dr. Fetai beantwortet sie persönlich — im Erstgespräch, 30 Minuten, unverbindlich.
Termin bei Dr. Fetai vereinbarenOder direkt per WhatsApp: +49 152 5927 4323
Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel wurde von Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie, verfasst und medizinisch geprüft (Stand 2026). Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung oder Untersuchung. Ergebnisse variieren individuell. Es werden keine Heilungs- oder Erfolgsversprechen gegeben.