Wie erkenne ich einen seriösen Schönheitschirurgen?
Direkte Antwort
Einen seriösen Arzt erkennen Sie an drei nachprüfbaren Dingen: an einer geschützten Facharztbezeichnung, die Sie in der Arztsuche der zuständigen Landesärztekammer nachschlagen können, an nachvollziehbarer Erfahrung mit genau Ihrem Eingriff und an einem Aufklärungsgespräch, das der Operateur persönlich führt und in dem Risiken und Grenzen ohne Zeitdruck benannt werden. „Schönheitschirurg" allein ist kein Qualifikationsnachweis.
Der Beitrag erklärt, wie Patientinnen und Patienten in Deutschland die Qualifikation eines Arztes für ästhetische Eingriffe überprüfen. Kernpunkt: „Schönheitschirurg", „Ästhetischer Chirurg" und „Kosmetischer Chirurg" sind keine geschützten Facharzttitel; geschützt sind unter anderem „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie", „Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie" und „Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde" sowie Zusatzbezeichnungen der Landesärztekammern. Beschrieben werden die Prüfung über die Arztsuche der Landesärztekammer, die Bedeutung von Eingriffszahlen, typische Warnsignale wie befristete Rabatte, Anzahlungen vor der Untersuchung oder Gratis-Eingriffe gegen Social-Media-Content, die Pflichtbestandteile eines Kostenvoranschlags und eine Methode, drei Angebote vergleichbar zu machen. Fachliche Einordnung: Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie, Body Art Surgery Institute, Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf.
- nicht geschützt die Bezeichnungen Schönheitschirurg, Ästhetischer Chirurg, Kosmetischer Chirurg
- geschützt Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie weitere Facharzttitel
- Landesärztekammer dort ist jede geführte Facharztbezeichnung öffentlich nachprüfbar
- persönlich das Aufklärungsgespräch muss der Operateur selbst führen
- § 630e BGB Aufklärung so rechtzeitig, dass eine wohlüberlegte Entscheidung möglich ist
- 3 Angebote sind nur vergleichbar, wenn dieselben Leistungen enthalten sind
Diese Seite wird am 15. jedes Monats medizinisch geprüft. Letzte Prüfung: 15. Juli 2026. Nächste Prüfung: 15. August 2026.
Nicht der Titel entscheidet, sondern was dahinter nachprüfbar ist. In Deutschland darf sich jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt „Schönheitschirurg" nennen. Geschützt sind nur die formalen Facharztbezeichnungen und die Zusatzbezeichnungen der Ärztekammern — und genau diese lassen sich in wenigen Minuten überprüfen.
- Qualifikation: Facharztbezeichnung erfragen und in der Arztsuche der Landesärztekammer nachschlagen
- Erfahrung: Nach der Zahl genau dieses Eingriffs fragen, nicht nach der Gesamtzahl aller Behandlungen
- Gespräch: Aufklärung durch den Operateur persönlich, mit Risiken, Grenzen und Bedenkzeit
- Angebot: Schriftlicher Kostenvoranschlag mit Leistungsverzeichnis statt Paketpreis ohne Aufschlüsselung
Ist „Schönheitschirurg" wirklich kein geschützter Begriff?
Ja, das stimmt. „Schönheitschirurg", „Ästhetischer Chirurg" und „Kosmetischer Chirurg" sind in Deutschland keine geschützten Facharztbezeichnungen. Es gibt für sie keine geregelte Weiterbildung, keine Prüfung und keine Kammerurkunde. Wer eine ärztliche Approbation besitzt, darf sich so nennen — unabhängig davon, in welchem Fach die Weiterbildung absolviert wurde.
Geschützt sind dagegen die Facharztbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen, die in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern definiert sind. Sie setzen eine mehrjährige strukturierte Weiterbildung, einen dokumentierten Eingriffskatalog und eine Prüfung vor der Kammer voraus. Nur diese Titel sagen etwas über eine formale Qualifikation aus.
Praktisch heißt das: Die Bezeichnung auf der Website ersetzt keine Prüfung. Fragen Sie nach der formalen Facharztbezeichnung und danach, bei welcher Landesärztekammer sie geführt wird. Wie sich die Zuständigkeiten zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Anbietern verteilen, ist unter Kosmetikstudio oder Facharzt beschrieben.
Wie kann ich die Qualifikation eines Arztes selbst überprüfen?
Die Prüfung dauert etwa zehn Minuten und ist kostenlos. Jede Landesärztekammer führt ein öffentliches Arztverzeichnis, in dem die geführten Facharzt- und Zusatzbezeichnungen hinterlegt sind. Ergänzend geben Fachgesellschaften Auskunft über Mitgliedschaften, und die Praxis selbst kann Weiterbildungsurkunden vorlegen.
In vier Schritten zur überprüften Qualifikation
Achten Sie auf akademische Zusätze, die wie eine Qualifikation klingen, aber keine sind: Zertifikatskurse, „zertifizierter Spezialist" ohne Nennung der zertifizierenden Stelle oder Titel privater Institute. Prüfen Sie, wer das Zertifikat vergeben hat und welche Prüfung dahintersteht.
Wie oft sollte ein Arzt genau diesen Eingriff durchführen?
Entscheidend ist die Erfahrung mit Ihrem konkreten Eingriff, nicht die Gesamtzahl aller Behandlungen. Ein Arzt kann mehrere tausend Eingriffe durchgeführt haben und trotzdem nur selten genau die Operation machen, um die es Ihnen geht. Fragen Sie deshalb konkret: Wie viele dieser Eingriffe führen Sie pro Monat oder pro Jahr durch?
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Mindestmenge für ästhetische Eingriffe, wie sie in der Krankenhausversorgung für bestimmte Operationen existiert. Eine belastbare Orientierung ist deshalb kein einzelner Schwellenwert, sondern die Regelmäßigkeit: Ein Eingriff, der wöchentlich durchgeführt wird, ist Routine; ein Eingriff, den jemand wenige Male im Jahr macht, ist es nicht.
- Wie viele Eingriffe dieser Art führen Sie pro Jahr durch?
- Seit wie vielen Jahren bieten Sie dieses Verfahren an?
- Welche Technik verwenden Sie, und warum diese und nicht die Alternative?
- Wie häufig ist bei Ihnen eine Nachkorrektur nötig, und wie gehen Sie damit um?
- Welche Fälle lehnen Sie ab, und aus welchen Gründen?
Eine offene Antwort auf die letzte Frage ist oft aussagekräftiger als jede Zahl. Wer keine Grenzen benennen kann, arbeitet entweder ohne Auswahl oder redet sie weg. Mehr zur Auswahl bei einem konkreten Eingriff finden Sie unter Fettabsaugung: Facharzt oder Kosmetiker und Fettabsaugung Düsseldorf: den richtigen Arzt finden.
Worauf sollte ich im Beratungsgespräch achten?
Das wichtigste Kriterium ist einfach: Der Arzt, der Sie operiert, muss Sie auch aufklären — persönlich, untersuchend und ohne Zeitdruck. Nach § 630e BGB muss die Aufklärung mündlich, verständlich und so rechtzeitig erfolgen, dass Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können. Ein Formular zum Unterschreiben ersetzt dieses Gespräch nicht.
Ein gutes Gespräch enthält immer beide Seiten: was möglich ist und was nicht. Dazu gehören der erwartbare Effekt, die anatomischen Grenzen in Ihrem konkreten Fall, die Alternativen einschließlich der Option, nichts zu tun, sowie die Risiken in verständlicher Sprache. Wer nur über das Ergebnis spricht und nicht über den Weg dorthin, klärt nicht auf, sondern verkauft.
Auffällig ist auch, wer das Gespräch führt. In manchen Einrichtungen beraten Vertriebsmitarbeiter oder „Patientenberaterinnen" ohne medizinische Ausbildung, und der Operateur wird erst am OP-Tag vorgestellt. Das ist ein strukturelles Problem und kein Detail — eine konkrete Fragenliste finden Sie unter die 10 Fragen fürs Beratungsgespräch.
Ein Beratungsgespräch, aus dem alle mit einem guten Gefühl herausgehen, ist nicht automatisch ein gutes Beratungsgespräch. Es muss auch die Punkte enthalten, die niemand gern hört.— Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie & Ästhetische Chirurgie
Welche Warnsignale sprechen gegen eine Praxis?
Einzelne Auffälligkeiten sind noch kein Urteil, aber mehrere zusammen ergeben ein Muster. Die folgenden Punkte tauchen in Beschwerdefällen regelmäßig auf und lassen sich vor der Entscheidung erkennen.
Zeitdruck und Rabatte mit Ablaufdatum
„Nur diese Woche", „noch zwei Termine frei", Aktionspreise mit Frist. Eine medizinische Entscheidung verträgt keine Verkaufsdramaturgie.
Anzahlung vor der Untersuchung
Geld fließt, bevor jemand Sie körperlich untersucht hat. Damit wird eine Bindung erzeugt, bevor die Indikation überhaupt feststeht.
Paketpreis ohne Leistungsverzeichnis
Eine einzige Summe ohne Aufschlüsselung. Was nicht aufgelistet ist, ist im Zweifel auch nicht enthalten.
Beratung nur durch Verkaufspersonal
Kein persönliches Gespräch mit dem Operateur vor dem Eingriffstag. Die Aufklärungspflicht liegt beim behandelnden Arzt.
Risiken kommen nicht vor
Wenn im gesamten Gespräch keine Komplikation erwähnt wird, fehlt ein Pflichtbestandteil der Aufklärung.
Gratis-Eingriff gegen Social-Media-Inhalte
Behandlung als Gegenleistung für Reichweite. Damit wird der Patient zum Werbeträger — und die Indikation zur Nebensache.
Ein Warnsignal, das oft übersehen wird: Wenn Ihnen jemand sagt, ein Eingriff sei „völlig risikolos" oder das Ergebnis sei „garantiert", ist das nicht nur fachlich falsch, sondern nach dem Heilmittelwerbegesetz auch unzulässig. Erfolgsgarantien darf niemand geben.
Wie zuverlässig sind Bewertungsportale und Influencer-Empfehlungen?
Bewertungen sind ein Hinweis auf die Kommunikation und den Umgang mit Patienten, aber kein Beleg für chirurgische Qualität. Bewertet wird in aller Regel das Erlebnis — Wartezeit, Freundlichkeit, Aufklärung — und meist wenige Wochen nach dem Eingriff. Über das Ergebnis nach einem Jahr oder über die Häufigkeit von Nachkorrekturen sagt eine Sternebewertung nichts.
- Lesen Sie den Inhalt der Texte, nicht nur den Durchschnitt: Konkrete Schilderungen sind aussagekräftiger als pauschales Lob.
- Achten Sie auf die zeitliche Verteilung: Viele Bewertungen innerhalb weniger Tage sind ein Muster, das nachdenklich machen sollte.
- Prüfen Sie, ob auch kritische Bewertungen vorhanden sind und wie die Praxis darauf antwortet.
- Beachten Sie, dass Portale mit bezahlten Premiumprofilen arbeiten — Sichtbarkeit ist dort teilweise buchbar.
Bei Influencer-Kooperationen gilt: Eine bezahlte oder mit einer Gegenleistung verbundene Empfehlung muss als Werbung gekennzeichnet sein. Sie ist eine Werbeaussage, kein Erfahrungsbericht — auch dann, wenn sie persönlich formuliert ist. Für die Beurteilung eines Operateurs ist sie ohne Wert, weil Sie weder die Indikation noch den Verlauf noch das Ergebnis nach Monaten kennen.
Ist ein Gratis-Eingriff gegen Instagram-Content seriös?
Nein, das sollten Sie nicht annehmen. Bei solchen Angeboten wird die medizinische Entscheidung an eine Gegenleistung gekoppelt: Sie erhalten den Eingriff vergünstigt oder kostenlos und liefern dafür Bilder, Videos oder Erfahrungsberichte. Damit entsteht ein Interessenkonflikt genau an der Stelle, an der eine unabhängige Indikationsstellung nötig wäre.
Rechtlich kommen mehrere Probleme zusammen. Patiententestimonials und Dankesschreiben sind in der Werbung für ästhetische Eingriffe nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig. Vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen operativer plastisch-chirurgischer Eingriffe sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG verboten — auch auf Social Media. Wer solche Inhalte produzieren lässt, plant eine Regelverletzung ein.
Praktisch bedeutet das für Sie: Sie werden zum Werbeträger, bevor das Ergebnis feststeht, und geraten unter Druck, sich anschließend positiv zu äußern. Was das für die Nachbetreuung im Fall von Unzufriedenheit bedeutet, liegt auf der Hand. Warum die Bilderfrage rechtlich so geregelt ist, erklärt der Beitrag zu Vorher-Nachher-Bildern.
Eine Beratung, die Sie nichts kostet außer Zeit, sollte Ihnen am Ende eine Entscheidungsgrundlage liefern — keine Unterschrift.
Termin bei Dr. Fetai vereinbarenOder direkt per WhatsApp: +49 152 5927 4323
Was muss in einem Kostenvoranschlag stehen?
Ein belastbarer Kostenvoranschlag ist schriftlich, datiert und listet die einzelnen Leistungen auf, statt eine Gesamtsumme zu nennen. Bei Privatpatienten und Selbstzahlern richtet sich die ärztliche Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); dort werden Leistungen über Gebührenziffern mit einem Steigerungsfaktor abgebildet. Ein Angebot, das keine Aufschlüsselung enthält, lässt sich nicht prüfen.
- Genaue Bezeichnung des Eingriffs, behandelte Areale und geplantes Verfahren
- Ärztliches Honorar mit Gebührenziffern und Steigerungsfaktor nach GOÄ
- Anästhesie: Art (z. B. Tumeszenz-Lokalanästhesie oder Vollnarkose) und Kosten des Anästhesisten
- OP-Saal, Material, Verbrauchsmaterial und gegebenenfalls Implantate
- Kompressionswäsche, Medikamente, Verbandmaterial
- Alle geplanten Nachsorgetermine — und welche Termine extra berechnet werden
- Regelung für den Fall einer Nachkorrektur: Wer trägt Honorar, OP- und Materialkosten?
- Gültigkeitsdauer des Angebots und Zahlungsmodalitäten
Fragen Sie ausdrücklich nach dem, was nicht enthalten ist. Häufige Zusatzposten sind Laboruntersuchungen, eine zweite Kompressionswäsche, Lymphdrainagen, Wundkontrollen nach dem dritten Termin und die Anästhesierechnung, die oft separat gestellt wird. Die Preisstruktur unserer Praxis finden Sie unter Preise.
Ich habe drei Angebote mit sehr unterschiedlichen Preisen — wie vergleiche ich sie?
Preisunterschiede von mehreren tausend Euro haben fast immer eine Erklärung im Leistungsumfang, im Setting oder im Verfahren — selten in der Marge. Machen Sie die Angebote deshalb erst vergleichbar, bevor Sie auf die Summe schauen. Am einfachsten geht das mit einer Tabelle, in der Sie für jedes Angebot dieselben Zeilen ausfüllen.
Wenn nach dieser Übung noch immer ein Angebot deutlich günstiger ist, fragen Sie nach dem Grund. Häufige Erklärungen sind ein kleinerer Eingriffsumfang, ein anderes Anästhesieverfahren, weniger Nachsorge oder ein Eingriff im Ausland mit Rückreise vor Abschluss der Wundheilung. Was das konkret bedeutet, ist unter Liposuktion Türkei vs. Deutschland beschrieben.
Nicht der niedrigste und nicht der höchste Preis ist automatisch das bessere Angebot. Aussagekräftig ist, ob sich der Preis erklären lässt. Ein Arzt, der Ihnen die Positionen seines Angebots einzeln begründen kann, hat kalkuliert — wer nur eine Zahl nennt, hat verhandelt.
EINORDNUNG
Diese Kriterien gelten unabhängig davon, wo Sie sich behandeln lassen. Sie sind bewusst so formuliert, dass Sie damit auch unsere eigene Praxis prüfen können. Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai ist Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie; die Bezeichnung ist bei der zuständigen Landesärztekammer geführt und dort nachprüfbar. Warum ein dermatologischer Hintergrund für ästhetische Eingriffe relevant sein kann, steht unter Warum Dermatologe.
Häufig gestellte Fragen
Ist Schönheitschirurg ein geschützter Begriff?+
Nein. „Schönheitschirurg", „Ästhetischer Chirurg" und „Kosmetischer Chirurg" sind in Deutschland keine geschützten Facharztbezeichnungen. Jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt darf sie führen. Geschützt sind ausschließlich die Facharzt- und Zusatzbezeichnungen aus den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, etwa „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie".
Was ist der Unterschied zwischen einem Facharzt und einem Schönheitschirurgen?+
Ein Facharzttitel beruht auf einer mehrjährigen strukturierten Weiterbildung mit dokumentiertem Eingriffskatalog und einer Prüfung vor der Ärztekammer. Die Bezeichnung Schönheitschirurg beruht auf keiner geregelten Weiterbildung. Der Unterschied ist damit nicht sprachlich, sondern formal: Nur der Facharzttitel ist nachprüfbar.
Wo kann ich prüfen, ob ein Arzt wirklich Facharzt ist?+
In der öffentlichen Arztsuche der zuständigen Landesärztekammer. Dort sind die geführten Facharzt- und Zusatzbezeichnungen hinterlegt. Zusätzlich dürfen Sie sich in der Praxis die Urkunde über die Facharztanerkennung zeigen lassen. Beides ist kostenlos und dauert wenige Minuten.
Dürfen auch Dermatologen operieren?+
Ja, im Rahmen ihrer Weiterbildung. Die Dermatologie umfasst die operative Dermatologie; Dermatologen mit chirurgischer Weiterbildung führen dermatochirurgische Eingriffe durch, darunter Liposuktion, Hautexzisionen und Lidkorrekturen. Entscheidend ist wie bei jedem Fach die konkrete Erfahrung mit dem geplanten Eingriff.
Wie viele Eingriffe sollte ein Arzt gemacht haben?+
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Mindestmenge für ästhetische Eingriffe. Aussagekräftiger als eine Gesamtzahl ist die Regelmäßigkeit bei genau Ihrem Eingriff: Wird er wöchentlich durchgeführt, ist er Routine. Fragen Sie nach der Zahl pro Jahr und danach, seit wann das Verfahren angeboten wird.
Worauf muss ich beim Beratungsgespräch achten?+
Darauf, dass der Operateur Sie persönlich untersucht und aufklärt, dass Risiken und Grenzen zur Sprache kommen, dass Alternativen einschließlich der Option, nichts zu tun, besprochen werden, und dass Sie ohne Druck nach Hause gehen können. Nach § 630e BGB muss die Aufklärung rechtzeitig genug erfolgen, dass eine wohlüberlegte Entscheidung möglich ist.
Ist eine Anzahlung vor der OP normal?+
Eine Anzahlung nach dem Aufklärungsgespräch und der Untersuchung, mit schriftlicher Vereinbarung und klarer Stornoregelung, ist üblich. Eine Anzahlung, bevor Sie überhaupt untersucht wurden oder bevor die Indikation feststeht, ist es nicht. Lassen Sie sich immer eine Quittung und die Stornobedingungen schriftlich geben.
Wie zuverlässig sind Bewertungsportale bei Schönheits-OPs?+
Sie zeigen, wie Patienten Kommunikation und Ablauf erleben, nicht die chirurgische Qualität. Bewertet wird meist wenige Wochen nach dem Eingriff, während das Ergebnis oft erst nach Monaten beurteilbar ist. Lesen Sie die Texte statt nur den Durchschnitt und achten Sie auf auffällige zeitliche Häufungen.
Kann ich Influencer-Werbung für Schönheits-OPs vertrauen?+
Sie sollten sie als das behandeln, was sie ist: bezahlte Werbung mit Kennzeichnungspflicht. Sie enthält keine Angaben zu Indikation, Verlauf oder Ergebnis nach Monaten und ist deshalb für die Beurteilung eines Operateurs nicht geeignet. Patiententestimonials in der Werbung für ästhetische Eingriffe sind zudem nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig.
Ist ein Gratis-Eingriff gegen Werbung seriös?+
Davon ist abzuraten. Die medizinische Indikation wird dabei an eine Gegenleistung gekoppelt, und Sie geraten unter Druck, sich anschließend positiv zu äußern. Zusätzlich sind Testimonials und Vorher-Nachher-Werbung für operative Eingriffe in Deutschland rechtlich unzulässig — wer sie einplant, akzeptiert eine Regelverletzung.
Was muss ein Kostenvoranschlag enthalten?+
Eine Auflistung statt einer Summe: Eingriff und Areale, ärztliches Honorar mit GOÄ-Ziffern und Steigerungsfaktor, Anästhesie und Anästhesistenhonorar, OP-Saal und Material, Kompressionswäsche, alle enthaltenen Nachsorgetermine, die Regelung für eine Nachkorrektur sowie Gültigkeit und Zahlungsweise. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist.
Ich habe drei Angebote mit sehr unterschiedlichen Preisen — was bedeutet das?+
Meist unterscheiden sich Leistungsumfang, Anästhesie, Setting oder Nachsorge, nicht die Marge. Füllen Sie für jedes Angebot dieselben Prüfpunkte aus — Operateur, Umfang, Verfahren, Anästhesie, Setting, Nachsorge, Nachkorrekturregelung — und schauen Sie erst danach auf die Summe. Ein erklärbarer Preis ist wichtiger als ein niedriger.
Warum zeigen seriöse Praxen keine Vorher-Nachher-Bilder?+
Weil § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG die Werbung mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustands vor und nach operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen verbietet. Das Verbot betrifft die Werbung, nicht das persönliche Aufklärungsgespräch. Wer solche Bilder öffentlich bewirbt, zeigt keinen Qualitätsbeleg, sondern eine Regelverletzung.
Darf ich mir eine Zweitmeinung einholen?+
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Eine Zweitmeinung ist bei elektiven Eingriffen üblich und wird von seriösen Praxen unterstützt. Wenn ein Arzt auf den Wunsch nach einer Zweitmeinung mit Druck oder Abwertung reagiert, ist das selbst ein Befund. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und den Kostenvoranschlag zum zweiten Termin mit.
Wer ist in Düsseldorf Facharzt für ästhetische Eingriffe?+
Im Body Art Surgery Institute, Immermannstraße 10, Etage 2, 40210 Düsseldorf, behandelt Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie, approbiert seit 2015 und LiPLEG-Studienoperateur. Die Praxis liegt fünf Minuten vom Hauptbahnhof. Termine unter 0211 158 76080, per WhatsApp unter +49 152 5927 4323. Ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.
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Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel wurde von Dr. (Univ. Te.) Nusret Fetai, Facharzt für Dermatologie und Ästhetische Chirurgie, verfasst und medizinisch geprüft (Stand 2026). Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung oder Untersuchung. Ergebnisse variieren individuell. Es werden keine Heilungs- oder Erfolgsversprechen gegeben.